Die Verordnung des Arztes muss nach den gültigen Heilmittelkatalogen und den Vorschriften der jeweiligen Kasse erfolgen. Wir sind verpflichtet, das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen mal fehlerhaft sein, müssen Sie diese vom Arzt ändern, abstempeln und unterschreiben lassen, weil das Rezept sonst nicht von der Kasse akzeptiert wird. Nach der Rezeptausstellung muss die erste Behandlung innerhalb weniger Tage stattfinden (in der Regel 7 Tage bei Berufsgenossenschaften, 14 Tage bei gesetzlichen Krankenkassen). Sollten diese Frist überschritten werden, ist auch hier eine schriftliche Bestätigung für einen späteren Behandlungsbeginn durch den Arzt erforderlich. Falls Sie die Behandlung unterbrechen müssen, sprechen Sie uns bitte darauf an..